Die Verwaltung von Gastkonten liegt in der Verantwortung der einzelnen Fachbereiche. Jeder Fachbereich kann eigenständig entscheiden, wer für ein Gastkonto in Frage kommt. Der IT‑Identity‑Manager des Fachbereichs setzt diese Entscheidung um und vergibt ein Gastkonto an die Besuchenden (vgl. ZDV‑Richtlinien). Das am‑iph‑Team ist ausschließlich befugt, Gastkonten zu erstellen und zu verlängern.

Konten für reguläres Universitätspersonal (z. B. Mitarbeitenden‑Konten, Doktorand*innen‑Konten) werden zentral von der Personalabteilung verwaltet. Studierenden‑Konten sind an die Immatrikulation gekoppelt. Bei Problemen oder Rückfragen (z. B. Kontogültigkeit) zu regulären oder Studierenden‑Konten wenden Sie sich bitte an das ZDV oder an die Personalabteilung.

Sollte Ihr reguläres Konto demnächst ablaufen, lesen Sie bitte den nachfolgenden Abschnitt weiter.

Konten dürfen nur für natürliche, lebende Personen angelegt werden – system‑only‑Konten (z. B. nur‑Computer‑ oder nur‑WLAN‑Konten) sind nicht zulässig. Jede Person kann nur ein aktives Universitäts‑Konto besitzen. Personen, die bereits ein gültiges Nutzerkonto (Mitarbeitende, Studierende, Gäste) haben, sind nicht berechtigt, ein zusätzliches Konto zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für ein Gastkonto stets ein Sponsor (Gruppen‑Leitung, Mitarbeitende des Instituts) benannt werden muss. Setzen Sie diesen Sponsor in das CC‑Feld bei jeder Korrespondenz mit uns.

Normalerweise werden Gastkonten den folgenden Gruppen zugewiesen:

  • Gastwissenschaftler*innen während ihres Aufenthalts und danach
  • Forschende, deren JGU‑Konto der JGU zugutekommt, sofern die JGU nicht zum Dienstleister wird
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte, die keinen alternativen Netzwerkzugang haben 

Für zukünftige Mitarbeitende (Personal, Doktorand*innen mit einem Vertrag an der Universität), für die ein Konto bereits absehbar ist, kontaktieren Sie bitte das ZDV/Personalabteilung, bevor das Gastkonto ggf. in ein reguläres Konto umgewandelt werden muss. Andernfalls erhalten Sie unbeabsichtigt und unbefugt ein zweites Konto.

Die Umwandlung von oder zu Gastkonten ist von unserer Seite aus nicht möglich.

Wir benötigen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und eine private (nicht‑universitäre) E‑Mail‑Adresse, um Sie eindeutig dem Konto zuzuordnen. Außerdem ist es hilfreich, den Zweck des Gastkontos sowie den geplanten Gültigkeitszeitraum anzugeben. Die maximale Gültigkeit beträgt ein Jahr.

Bitte kontaktieren Sie uns über die untenstehende Adresse und setzen Sie Ihren Sponsor in das CC‑Feld.

Die Anmeldedaten werden an Ihre private E‑Mail‑Adresse gesendet. Sie können das Konto innerhalb von 30 Tagen eigenständig aktivieren.

Ihre Daten werden an das ZDV übermittelt, die sie zur Identifizierung verwenden kann. Das am‑iph‑Team speichert diese Daten nicht. Falls Sie Ihren Ausweis in der JGU‑App benötigen, müssen Sie hier ein Pass‑Foto im Pass‑Format hochladen.

Ein Gastkonto unterliegt im Vergleich zu regulären Konten bestimmten Einschränkungen; z. B. können Microsoft Office 365‑ und OneDrive‑Lizenzen nicht genutzt werden.

Detaillierte Informationen zu den Lizenzbedingungen erhalten Sie von dem ZDV, da diese von den jeweils gültigen Lizenzbedingungen abhängen. Weitere Hinweise zu Konten finden Sie auf der ZDV‑Website unter den Links hier und hier.

Die Gültigkeit eines Gastkontos beträgt in der Regel ein Jahr. Sie kann mit kurzer Begründung um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Einige Wochen vor dem Ablauf wird eine E‑Mail an Ihre private E‑Mail‑Adresse (nicht an die Gast‑Adresse) gesendet, die über die bevorstehende Schließung informiert. Das Konto kann dann durch Kontaktaufnahme mit uns unter der unten angegebenen Adresse verlängert werden. Bitte setzen Sie Ihren Sponsor in das CC‑Feld.

Wenn Sie eine Verlängerung für länger als ein Jahr benötigen, müssen Sie diesen Schritt jedes Jahr wiederholen, da automatische Verlängerungen nicht unterstützt werden.

Das Konto wird sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit dauerhaft gelöscht.

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, kann ein neues Passwort an die private E‑Mail‑Adresse gesendet werden, die Sie bei der Erstregistrierung angegeben haben. Sie können das neue Passwort selbst über die Konten‑/Login‑Seite anfordern oder uns um Unterstützung bitten.

Das Ende eines regulären Kontos, z. B. bei Vertragsende, wird vorab per E‑Mail vom ZDV angekündigt. Nach dem Vertragsende werden reguläre Konten automatisch in ein kurzfristiges Gastkonto umgewandelt.

Bitte kontaktieren Sie uns erst nach dieser Mitteilung, wenn Sie die Gültigkeit Ihres (Gast-) Kontos verlängern möchten. Vor dieser E‑Mail wird das Konto zentral verwaltet und wir können dessen Status nicht ändern.

Falls Ihr Gastkonto demnächst abläuft, lesen Sie bitte den Abschnitt „Verlängerung von Gastkonten“ weiter oben.

Studierenden‑Konten (@students.uni‑mainz.de) werden nicht automatisch in Gastkonten umgewandelt und können ohne aktive Immatrikulation nicht verlängert werden.

  • Studierenden‑Konten (@students.uni‑mainz.de) werden weder automatisch in Gastkonten umgewandelt noch können sie ohne Immatrikulation verlängert werden
  • Ehemalige Professor*innen erhalten ein Gastkonto, das nicht regelmäßig erneuert werden muss. Dieses Konto wird automatisch verlängert, wenn es mindestens alle 6 Wochen genutzt wird
  • Dauerhafte E‑Mail‑Weiterleitung: Bitte wenden Sie sich an das ZDV, um Informationen zu Weiterleitungsoptionen zu erhalten (Stand: Juli 2025)

Sie können uns unter am-iph@uni-mainz.de erreichen.