Es können nur Accounts für natürliche und lebende Personen angelegt werden.
Für jede Person darf nur ein Account angelegt werden - also nicht mehrere Gast-, student. Hilfskräfte- oder Lehrbeauftragtenaccounts für die gleiche Person.
Personen, die bereits einen Benutzeraccount als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter haben, dürfen keinen zusätzlichen Account über dieses Tool erhalten.
Normalweise werden Gästeaccounts an folgenden Personenkreise vergeben:
- Gastwissenschaftler (PhD, Postdocs, Wissenschaftler und Professoren) während ihrem Aufenthalt oder danach
- Wissenschaftler, deren JGU-Account der JGU zugute kommt, mit der Maßgabe, dass die JGU nicht zu einem Serviceprovider wird
- Studentische Aushilfskräfte, die keinen anderweitigen Zugang zum Netzwerk haben
Als grundsätzliche Regel gilt, dass ein Sponsor (Gruppenleiter, Mitarbeiter des Instituts) genannt werden muss. Am besten setzen Sie diesen bei Kontaktaufnahme mit uns in CC.
Falls Sie in keinen der Kategorien fallen, lesen Sie bitte die Anmerkungen am Ende der Seite.
Ein Gästeaccount hat einige Einschränkungen gegenüber regulären Accounts, so ist z.B. die Nutzung der Microsoft (Office 365 und OneDrive, siehe hier) Lizenzen nicht möglich.
Allgemeine Informationen zu Accounts erhalten Sie auf den Seiten des ZDVs hier und hier.
Diese Daten werden dem ZDV übermittelt, der diese dann zur Identifizierung nutzen kann, das am-iph-Team speichert diese Daten nicht.
Außerdem ist es hilfreich den Grund für den Gastaccount zu nennen und eine Kontaktperson an der JGU zu benennen.
Die Zugangsdaten werden dann an Ihre persönlichen E-Mail Adresse geschickt.
Für die Ausweisanzeige in der JGU-App muss ab sofort ein Ausweisbild in Passbildformat hochgeladen werden: https://www.zdv.uni-mainz.de/account-benutzerbilder-hochladen-aendern/
Studierendenaccounts (@students.uni-mainz.de) können generell nicht in einen Gastaccount umgewandelt werden, da dieser mit einer Immatrikulation (oder ggf. Promotion) verbunden ist.
Nur an die mit dem Account verbundene E-Mail Adresse wird einige Wochen vor Ablauf eine E-Mail gesendet, die die bevorstehende Schließung ankündigt. Mit einer Mitteilung an am-iph@uni-mainz.de kann der Account verlängert werden. Setzen Sie den Sponsor des Gastaccounts mit in CC bei jeder Anfrage nach einer Verlängerung. Nach 6 Monaten nach Ablauf des Accounts wird dieser endgültig gelöscht.
Kontaktadresse: am-iph@uni-mainz.de
Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen das ZDV zuständig ist:
- Der Account von regulären Angestellten der Universität (auch zukünftigen) wird zentral von der Personalableitung verwaltet. Der IT-Identity Manager kann weder einsehen, ob eine Personen einen Account (bereits) hat, noch kann er diesen verlängern oder verändern. Erst nachdem der Account regulär abgelaufen ist (mit Beendigung des Vertrags), wird dieser in einen Gästeaccount umgewandelt.
Ähnliches gilt auch bezüglich der Informationen über einen Studentenaccounts. Studentenaccounts werde auch nicht automatisch in einen Gästeaccount umgewandelt. - Gästeaccounts nur für Wifi-Zugang (z.B. Konferenzen, Workshops etc.) können direkt beim ZDV beantragt werden. Es wird für einen begrenzten Zeitraum ein zentraler Account für diesen Zweck erstellt, der keine weiteren Berechtigungen hat (z.B. kein Homeverzeichnis etc.).
- Umwandlungen von Gästeaccounts zu regulären Accounts (und umgekehrt) können nur vom ZDV direkt vorgenommen werden.
- Doktoranden bekommen seit dem 01.09.2018 einen Account im Bereich der Doktoranden zugewiesen, der ebenfalls zentral verwaltet wird.
- Ehemalige Professoren bekommen einen Gästeaccount, der nicht mehr regelmäßig erneuert werden muss. Dieser verlängert sich automatisch, wenn der Account regelmäßig (mindestens alle 6 Wochen) verwendet wird.
- Permanente E-Mail Umleitung: Dazu kontaktieren Sie bitte das ZDV, uns ist zum jetzigen Zeitpunkt (November 2022) nicht bekannt, ob das ZDV solche Umleitungen anbietet.